Kundeninformation gemäss FIDLEG
Last update: MAR 4, 2026
Gemäss den gesetzlichen Anforderungen von Art. 8 ff. des Bundesgesetzes über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) geben wir Ihnen mit diesem Informationsblatt eine Übersicht über Petiole Asset Management AG (nachstehend das «Finanzinstitut») und seine Dienstleistungen.
A. Angaben zum Unternehmen
Adresse
Strasse: Bahnhofstrasse 64
Postleitzahl/Ort: 8001 Zürich
Telefonnummer: +41 41 552 53 00
E-Mail: [email protected]
Website: www.petiole.com/de
Das Finanzinstitut wurde 2019 gegründet.
Aufsichtsbehörde und Prüfgesellschaft
Option 1 (Zulassung gemäss Art. 24 FINIG):
Das Finanzinstitut ist seit 2019 als Verwalter von Kollektivvermögen gemäss dem Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) zugelassen und untersteht somit der prudenziellen Aufsicht der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA. Im Rahmen dieser Aufsicht wird das Finanzinstitut durch die Prüfgesellschaft sowohl aufsichtsrechtlich als auch hinsichtlich seiner gesetzlichen Verpflichtungen geprüft. Die Anschriften der FINMA und der Prüfgesellschaft sind nachfolgend aufgeführt.
Aufsichtsbehörde: FINMA
Strasse: Laupenstrasse 27
Postleitzahl/Ort: 3003 Bern
Telefonnummer: +41 31 327 91 00
E-Mail: [email protected]
Website: www.finma.ch
Name der Prüfgesellschaft: KPMG AG
Anschrift: Badenerstrasse 172
Postleitzahl/Ort: 8036 Zürich
Telefonnummer: +41 58 249 31 31
E-Mail: [email protected]
Website: kpmg.ch
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Ombudsstelle
Das Finanzinstitut ist der unabhängigen und vom Eidgenössischen Finanzdepartement anerkannten Ombudsstelle FINOS angeschlossen. Streitigkeiten über Rechtsansprüche zwischen Kundinnen und Kunden sowie dem Finanzdienstleister sollen nach Möglichkeit im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens durch eine Ombudsstelle beigelegt werden. Die Anschrift von FINOS ist nachfolgend aufgeführt.
Name der Ombudsstelle: FINOS
Anschrift: Talstrasse 20
Postleitzahl/Ort: 8001 Zürich
Telefonnummer: +41 44 552 08 00
E-Mail: [email protected]
Website: www.finos.ch
B. Angaben zu den angebotenen Finanzdienstleistungen
Das Finanzinstitut erbringt Portfoliomanagement-, portfolio- und transaktionsbasierte Anlageberatungs- sowie Execution-only-Dienstleistungen für seine Kundinnen und Kunden.
Bei einem transaktionsbasierten Anlageberatungsmandat gibt das Finanzinstitut seinen Kundinnen und Kunden eine persönliche Empfehlung im Hinblick auf einzelne Finanzinstrumente. Die Entscheidung über Kauf und Verkauf verbleibt letztlich immer bei den Kundinnen und Kunden.
Das Finanzinstitut erbringt auch Finanzdienstleistungen im Bereich der kollektiven Kapitalanlagen. Weitere Informationen über die verschiedenen kollektiven Kapitalanlagen, die allgemeinen Risiken, Wesensmerkmale und Verfahren sind den jeweiligen Prospekten und Factsheets auf dieser Website zu entnehmen.
Das Finanzinstitut garantiert weder eine bestimmte Rendite noch eine bestimmte Performance im Rahmen der Anlagetätigkeit. Die Anlagetätigkeit kann daher sowohl zu einer Wertsteigerung als auch zu einem Wertverlust führen.
Das Finanzinstitut verfügt über alle notwendigen Zulassungen zur Erbringung der oben beschriebenen Dienstleistungen.
C. Kundensegmentierung
Finanzdienstleister sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden nach dem Gesetz einem Kundensegment zuzuordnen und die jeweils geltenden Verhaltensregeln einzuhalten. Das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen sieht eine Zuordnung zu den folgenden Segmenten vor: «Privatkundinnen und -kunden», «professionelle Kunden» und «institutionelle Kunden». Im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit dem Finanzinstitut wird für jede Kundin und jeden Kunden eine Kundenklassifikation festgelegt. Vorbehaltlich bestimmter Bedingungen können Kundinnen und Kunden die Kundenklassifikation durch ein sogenanntes Opting-out ändern.
D. Information über Risiken und Kosten
Allgemeine Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten
Mit den Anlageberatungs- und Portfoliomanagementdienstleistungen sind finanzielle Risiken verbunden. Das Finanzinstitut stellt allen Kundinnen und Kunden vor Ausführung des Vertrags die Broschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» zur Verfügung. Diese kann auch unterwww.swissbanking.ch abgerufen werden.
Kundinnen und Kunden des Finanzinstituts können sich bei weiteren Fragen jederzeit an ihre Kundenberaterin oder ihren Kundenberater wenden.
Risiken im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen
Eine Beschreibung der verschiedenen Risiken, die sich aus der Anlagestrategie für das Kundenvermögen ergeben können, ist den entsprechenden Anlageberatungs- oder Portfoliomanagementverträgen zu entnehmen.
Soweit ungewöhnliche Risikokonzentrationen innerhalb des Kundenportfolios nicht ausgeschlossen werden können, werden der Kundin oder dem Kunden gegenüber die Art und das Ausmass dieser Konzentrationsrisiken offengelegt. Indikatoren für solche ungewöhnlichen Konzentrationen sind:
eine Konzentration von 10% oder mehr in einzelnen Wertpapieren,
eine Konzentration von 20% oder mehr in einzelnen Emittenten.
Ausgenommen sind Konzentrationen aus kollektiven Kapitalanlagen, die aufsichtsrechtlichen Risikostreuungsregeln unterliegen, beispielsweise OGAW-Fonds sowie Schweizer Wertpapierfonds.
Bei der Anlageberatung stellt das Finanzinstitut Privatkundinnen und -kunden das Basisinformationsblatt des empfohlenen Finanzinstruments zur Verfügung.
Kosteninformation
Für die erbrachten Dienstleistungen wird eine Gebühr erhoben, die in der Regel auf das verwaltete Vermögen und/oder auf Erfolgsbasis berechnet wird. Ausführlichere Informationen sind den entsprechenden Anlageberatungs- oder Portfoliomanagementverträgen zu entnehmen.
Kann die tatsächliche Höhe der Vergütung oder der Leistungen Dritter vor Erbringung der Finanzdienstleistung oder vor Vertragsabschluss nicht bestimmt werden, informiert das Finanzinstitut die Kundin bzw. den Kunden über die Bandbreite der jeweiligen Vergütungen unter Berücksichtigung der verschiedenen Anlageklassen und Finanzinstrumente.
Kann die Höhe der Vergütung Dritter im Fall einer Vermögensverwaltung oder portfoliobasierten Anlageberatung im Voraus nicht genau ermittelt werden, wird die Kundin bzw. der Kunde über die Bandbreite der erwarteten Vergütung im Verhältnis zum Portfoliowert und zur vereinbarten Anlagestrategie informiert.
E. Information über Beziehungen zu Dritten
Im Zusammenhang mit den vom Finanzinstitut erbrachten Finanzdienstleistungen können wirtschaftliche Beziehungen zu Dritten bestehen. Die Entgegennahme von Zahlungen Dritter sowie deren Behandlung sind in den jeweiligen Anlageberatungs- und Portfoliomanagementverträgen im Detail und umfassend geregelt.
F. Information über das berücksichtigte Marktangebot
Das Finanzinstitut verfolgt grundsätzlich einen «Open-Universe-Ansatz» und versucht, bei der Auswahl von Finanzinstrumenten jeweils die bestmögliche Wahl für seine Kundinnen und Kunden zu treffen. Die eigenen kollektiven Kapitalanlagen des Finanzinstituts können – wo sinnvoll – in den Portfoliomanagementmandaten eingesetzt oder im Rahmen einer Anlageberatung empfohlen werden.
Bietet das Finanzinstitut im Rahmen seines Marktangebots sowohl eigene als auch fremde Finanzinstrumente an, hat es angemessene organisatorische Massnahmen zu treffen, etwa die Einführung eines Auswahlverfahrens für Finanzinstrumente auf Grundlage branchenüblicher, objektiver Kriterien. Kann eine Benachteiligung von Kundinnen und Kunden nicht ausgeschlossen werden, ist das Finanzinstitut verpflichtet, dies offenzulegen.
G. Angemessenheit und Eignung
Angemessenheitsprüfung bei transaktionsbasierter Anlageberatung
Bei der transaktionsbasierten Anlageberatung bietet das Finanzinstitut eine Anlageberatung für einzelne Transaktionen, ohne dafür das gesamte Kundenportfolio zu berücksichtigen.
In diesem Fall muss das Finanzinstitut sich vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten über die Kenntnisse und Erfahrungen seiner Kundinnen und Kunden erkundigen. Darüber hinaus ist vor der Empfehlung von Finanzinstrumenten zu prüfen, ob diese für die Kundin oder den Kunden angemessen sind.
Das Unternehmen hat insbesondere zu gewährleisten, dass es die Kenntnisse und Erfahrungen seiner Kundinnen und Kunden hinsichtlich jeder im Rahmen der Finanzdienstleistung eingesetzten Anlagekategorie kennt.
Eignungsprüfung bei portfoliobasierter Anlageberatung und Vermögensverwaltung
Bei der portfoliobasierten Anlageberatung bietet das Finanzinstitut eine Anlageberatung unter Berücksichtigung des Kundenportfolios. Bei Vermögensverwaltungsdienstleistungen muss das Finanzinstitut ebenfalls die Gesamtheit des von ihm verwalteten Kundenportfolios berücksichtigen. Im Gegensatz zur Anlageberatung fällt es auch den Anlageentscheid selbst.
In beiden Fällen hat das Finanzinstitut sich über die finanziellen Verhältnisse und Anlageziele sowie über die Kenntnisse und Erfahrungen der Kundin oder des Kunden zu erkundigen. Dabei beziehen sich die Kenntnisse und Erfahrungen auf die Finanzdienstleistung und nicht auf die einzelnen Transaktionen.
Die vom Finanzinstitut erhobenen Informationen über die Kenntnisse und die Erfahrungen der Kundinnen und Kunden müssen der Anlagestrategie Rechnung tragen, und die Detailgenauigkeit der Erhebung hat sich nach der Komplexität und dem Risikoprofil der jeweiligen Anlage und der Anlagestrategie zu richten. Insbesondere hat das Finanzinstitut zu gewährleisten, dass es die Kenntnisse und Erfahrungen seiner Kundinnen und Kunden hinsichtlich jeder im Rahmen der Finanzdienstleistung eingesetzten Anlagekategorie kennt.